Liebe KollegInnen, wo (Gesetz, Kollektivvertrag, ...) ist geregelt, wie mit medizinischer Daten im Unternehmenskontext umzugehen ist. Wie da die Vertraulichkeit definiert ist. Es gibt halt immer wieder das Interesse von Firmenleitungen zB über MitarbeiterInnen mit besonders schlechten Werten namentlich informiert zu werden. Natürlich ethisch abzulehnen - aber ein (Gesetzes)Text wäre dabei hilfreich :-)
Vertraulichkeit medizinischer Daten im Unternehmenskontext
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Hallo Peter,
es gibt gesetzliche Grundlagen, die die Verschwiegenheit bzgl. medizinischer Daten für einzelne Berufsgruppen regeln.
Österreich:
http://www.jusline.at/6_Verschwiegen...icht_GuKG.html
Deutschland:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verschwiegenheitspflicht
Schweiz:
http://www.edoeb.admin.ch/datenschut...#sprungmarke10
Falls es wirklich vorkommt, dass Arbeitgeber Informationen über MitarbeiterInnen wollen, dann sollte zuerst das Einverständnis der MA eingeholt werden.
Eine Möglichkeit wäre es auch, den Schutz personenbezogener Daten - die Wahrung der Anonymität der MA - zum Vertragsbestandteil zu machen.
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