Rechtliche Säulen

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    Frage: Wie sieht die Rechtsgrundlage zur HRV für BGM in Schweiz, Österreich und Deutschland aus. Für Gespräche mit Klienten zur Nutzung der HRV im Unternehmen. Danke. achwilli

  • #2
    Hallo Willi,

    meine Erkenntnisse stützen sich auf von meiner Frau vor 2 Wochen eingeholte Informationen bei den für BGM Verantwortlichen der Tiroler Gebietskrankenkasse, einer wichtigen Schnittstelle zwischen Tiroler Unternehmen und Gesundheitsförderungsanbietern. Dabei verhält es sich wieder einmal typisch österreichisch bzw. tirolerisch: Theorie und Praxis sind 2 Paar Schuhe, und es wird nicht so heiß gegessen wie gekocht…
    1. Gibt es bei uns seit ca. 2 Jahren ein Gesetz – also eine Rechtsgrundlage –, das besagt, dass BGM ausschließlich Arbeits- und Gesundheitspsychologen durchführen dürfen.
    2. Ist es praktisch so, dass dieses Gesetz ein zahnloser Tiger ist, weil sich Unternehmen nicht wirklich daran halten, bzw. noch niemand dafür rechtlich belangt wurde, weil er/sie als Nicht-Psychologe BGM in Unternehmen durchgeführt hat, weil die Regelungen „irgendwie doch nicht so verbindlich“ sind. Wenn ein Unternehmen befindet, dass Max Mustermann damit beauftragt wird, weil er für kompetent befunden wird, dann wird er das machen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber einschlägige Ausbildungen bzw. Studien sind natürlich kein Nachteil…
    3. Eine entsprechende ÖNORM, die das „letztgültig regelt“ ist in Ausarbeitung. Selten so gelacht…

    Ich mache seit ca. 8 Jahren immer wieder in Unternehmen BGF, bzw. bin an BGF-Projekten beteiligt, die andere initiieren, und habe z. B. mit Psychologen noch keine negativen Erfahrungen gemacht. Im Gegenteil sind sie nicht uninteressiert, wenn sie den Unternehmen ein Zusatzangebot – z. B. eine HRV-Messung – machen können, für das sie selber keine konkrete Ausbildung haben.

    Voraussetzung ist allerdings, dass man selber nicht als Schaumschläger und Wunderwuzi auftritt, der alles kann und alles macht. Immer schön den Ball flach halten und kompetent auftreten. Das reicht. Gerade an den HRV-Messungen sind Unternehmen interessiert, und immer mehr Verantwortliche haben davon auch schon gehört oder gelesen. Um ein Projekt wissenschaftlich zu begleiten, braucht es aber auf alle Fälle geeignete Personen in Form von Ärzten oder Psychologen. Eine solche wissenschaftliche Begleitung findet aber – zumindest in Tirol – sehr selten statt, da die Kosten dafür nicht selten ein Vielfaches dessen ausmachen, als den Mitarbeitern an konkreten Maßnahmen zugutekommt.

    PS.: Leider ist es meines Erachtens halt so, dass Unternehmensleitungen von vergifteten Arbeitsverhältnissen nichts wissen wollen oder können, weil sie vom Arbeitsalltag der meisten Mitarbeiter weit entfernt sind. Die Chefetage hat oft genug seit dem Kindergarten auch nichts dazugelernt: machen wir einfach eine „gesunde Jause“. Heißt: Obst statt Obstler! Während die Mitarbeiter ganz genau wissen, dass sie den Obstler brauchen, um den Tag zu überstehen. (Ja, ich übertreibe.) Meine Erfahrung ist aber, dass oft erst im Gefolge schlechter Arbeitsverhältnisse gesundheitsgefährdendes Verhalten so richtig aufblüht. Viele haben das Gefühl, sich ständig „was Gutes“ tun zu müssen, um ein schlechtes Arbeitsklima erträglich zu machen. D. h. der Schlüssel zu nachhaltig gesundem Verhalten den Mitarbeiter läge oft in einer Verbesserung des Betriebsklimas, damit gesundes Verhalten auch einen guten Nährboden hat. Ohne diesen Nährboden werden leider viele mit Engagement und Elan gestarteten Gesundheitsprojekte als Strohfeuer verglühen.

    LG, Erich

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    • #3
      Hallo Erich, deckt sich mit meinen Feststellungen. Leider habe ich letztes Jahr in der Schweiz bei der Veranstaltung mit Alfred nicht gleich bei den Vorträgen mit geschrieben. Dort wurden nebenbei Informationen zu den Themen: Rechtliche Hinweise, Richtlinien für BGM in den sogenannten DACH Staaten erwähnt. Dachte das unser Freund Beat Rüfli noch dazu etwas hätte. Mit deinem Hinweis "bitte schön den Ball flach halten" hast du den Punkt getroffen. Vermutlich unbewusst suchen selbst aufgeschlossene Verantwortliche in den Betrieben, Institutionen bei dem Gespräch über das BGM und den Einsatz in "ihrem" Bereich ihre Unsicherheit beim Gegenüber. Tritt man dann in Richtung Werbevertreter auf, siehe deinen Text :"nicht als Schaumschläger...", sondern durch sachliches Nachfragen die konkrete Situation sich erläutern lässt kommt man sanft sich schon näher. An dieser Stelle will ich meinem Gegenüber Mittel in die Hand geben, wo er von anderer Seite, in Deutschland meist von oben abgesegnet, Entscheidungshilfen findet. Einen schönen Sonntagabend Willi

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